Mit dieser Fragestellung hatte sich das OLG Düsseldorf in einer Entscheidung vom 10.07.2018 (23 U 6/17) auseinanderzusetzen. Es ging um Folgendes: Der Sachverhalt: Im Rahmen der Sanierung eines Wohngebäudes führte der Auftragnehmer Erd- und Rohbauarbeiten aus.
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