Wie die Pressestelle des Finanzgerichts Baden-Württemberg nun bekannt gab, wurde in zwei Verfahren wegen Grundsteuer nach dem Landesgrundsteuergesetz, Aktenzeichen 8 K 2368/22 und 8 K 1582/23, zu einer mündlichen Verhandlung am 11. Juni 2024 ab 10
Landesgrundsteuergesetz
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