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Grund und Boden

Wie der Bundesfinanzhaof (BFH) bereits seit längerem eindeutig entschieden hat, ist eine Kaufpreisaufteilung im Grundstückskaufvertrag in einen Anteil für Grund und Boden sowie Gebäude grundsätzlich auch der Besteuerung zugrunde zu legen. Nach der BFH-Rechtsprechung ist eine