Mit dieser Frage musste sich das Landgericht Essen mit folgendem Sachverhalt beschäftigen: Bewohner eines in Wohneigentum aufgeteilten Mehrfamilienhauses, Wohnungseigentümer und Mieter, streiten um die Zulässigkeit der Anbringung einer Videokamera. Zwischen einem Wohnungseigentümer im Erdgeschoss und einem
15. Oktober 2019
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