Die Finanzminister der Länder und des Bundes haben sich darauf geeinigt, die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bundesweit zu verlängern. Beschlossen wurde, die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung um drei Monate zu verlängern, statt wie geplant zum 31. Oktober 2022 müssen die Erklärungen erst bis zum 31. Januar 2023 abgegeben werden.
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Tobias Rommelspacher
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