Zum 01. Januar 2023 werden die Bewertungen für Immobilien im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungssteuer deutlich erhöht. Hierdurch ist zu erwarten, dass zukünftig auf deutlich mehr übertragenes Vermögen Erbschaft- und Schenkungssteuer zu bezahlen sein wird als bisher.
Erfreulicherweise gibt es vom Gesetzgeber Anzeichen, dass die bisherigen Freibeträge bei der Schenkung- und Erbschaftsteuer endlich erhöht werden sollen. Die Freibeträge sind seit 2009 konstant geblieben und es hat kein Inflationsausgleich stattgefunden. Da das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer den Bundesländern zufließt, müssen auch diese dem Vorhaben zustimmen.
Angedacht ist zunächst eine einmalige Erhöhung der Freibeträge um 25 %. Anschließend sollen diese automatisch an die Preissteigerungsrate angepasst werden.
Derzeit hat jedes Kind einen Freibetrag von 400.000 €, Ehegatten untereinander von 500.000 €.
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Tobias Rommelspacher
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