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Neues Testament, neue Frist?

Ein Erbe wird zunächst aufgrund gesetzlicher Erbfolge besteuert. Jahre später wird ein Testament gefunden, das ihn zum Alleinerben bestimmt. Ist eine Änderung der Erbschaftsteuer dann bereits verjährt?

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 4. Juni 2025, II R 28/22, lautet die Antwort: nicht zwingend. Die Festsetzungsfrist richtet sich nach der Kenntnis des rechtsgültigen Erwerbs und des konkreten Erwerbsgrundes. Ein später aufgefundenes wirksames Testament kann daher einen neuen Fristenlauf für die Festsetzung der Erbschaftsteuer auslösen.

Wird die Wirksamkeit des Testaments bestritten, genügt für die sichere Kenntnis bereits die erste entsprechende Entscheidung des Nachlassgerichts. Die Rechtskraft der Entscheidung oder der Abschluss eines Rechtsmittelverfahrens muss nicht abgewartet werden.

Das Urteil zeigt: Auch lange zurückliegende Erbfälle können steuerlich erneut relevant werden, wenn sich durch ein aufgefundenes Testament die Erbfolge ändert.

Bei allen Fragen rund um Erb- und Steuerrecht, insbesondere Erbschaftsteuerrecht, steht Ihnen in unserer Kanzlei Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht Tobias Rommelspacher gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf einen Besprechungstermin über unser Sekretariat.

Tobias Rommelspacher

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