Wie weit gehen die Regelungsmöglichkeiten von Mehrheitsbeschlüssen im Wohnungseigentumsrecht? Kann zum Beispiel die Mehrheit auf einer Eigentümerversammlung beschließen die Nutzung einer Tiefgarage untersagen, wenn Mängel im Brandschutz bestehen? Nein, hat der Bundesgerichtshof nun entschieden (BGH, Urteil vom 15. Oktober 2021, Az. V ZR 225/20).
Zwar können die Wohnungseigentümer – vorübergehend – ein auf das gemeinschaftliche Eigentum bezogenes Nutzungsverbot zum Zwecke der Gefahrenabwehr beschließen, nicht hingegen auf Dauer, wenn die Nutzung des Sondereigentums zu dem vereinbarten Zweck erheblich beeinträchtigt oder sogar ausgeschlossen wird. Vielmehr besteht die Verpflichtung, die zwingend erforderlichen Maßnahmen zur Behebung der Mängel vorzunehmen. Dies kann nicht durch ein Nutzungsverbot quasi unterlaufen werden.
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