Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, ist das Steueraufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahr 2018 auf 6,7 Milliarden € gestiegen. Insgesamt wurden durch die Finanzämter Vermögensübertragungen in Höhe von 84,7 Milliarden € veranlagt. Daran sieht man, dass trotz erheblicher Übertragungen das reine Steueraufkommen gerade einmal 7,9 % beträgt und das trotz deutlich höherer Steuersätze.
Von den Übertragungen waren u.a. 31,5 Milliarden € steuerbegünstigt, woran man leicht erkennen kann, dass durch eine steuerlich optimale Vorsorge der Vermögensübertragung erhebliches Einsparpotential besteht.
Durch seine Spezialisierung sowohl im Steuer-als auch im Erbrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Rechtsanwalt und Steuerberater Tobias Rommelspacher als Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht gerne zur Verfügung. Wir beraten und vertreten Sie in der gesamten Region Oberschwaben und Bodensee an unseren drei Standorten in Ravensburg – Wangen – Isny.
Tobias Rommelspacher
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