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neue Zahlungsmittel und Erbschaftsteuer

 Es gibt immer mehr Kryptowährungen, wie z.B. Bitcoins.  Hierauf ist das deutsche Erbschaftsteuergesetz nicht eingerichtet. In Zukunft wird man allerdings hieran nicht mehr vorbeikommen, da die Kryptowährungen in der Praxis stark zunehmen.

In Bezug auf die Umsatzsteuer musste sich der EuGH bereits einmal mit Bitcoins auseinandersetzen. Von dort wurden Bitcoins als Zahlungsmittel klassifiziert. Der deutsche Gesetzgeber schweigt bislang zur Qualifizierung, in der Literatur gibt es viele unterschiedliche Auffassungen. Häufig werden Bitcoins auch als „andere Wirtschaftsgüter“ definiert. Es kann deshalb ertrag- und umsatzsteuerrechtlich unterschiedliche Sichtweisen geben.

Für die Erbschaftssteuer wird dies entscheidend werden, wenn Bitcoins im  betrieblichen Vermögen enthalten sind.  Dort wird zu prüfen sein, ob es sich um begünstigtes Vermögen im allgemeinen oder Verwaltungsvermögen im Besonderen handelt.

Im privaten Bereich dürfte es weniger problematisch werden, da der Erwerber (Beschenkter oder Erbe) in Höhe des Gegenwerts in Euro bereichert sein dürfte. 

Sollten auch Sie Fragen zum Erbschaftsteuerrecht oder Erbrecht haben, so steht Ihnen unserer Kanzlei Rechtsanwalt und Steuerberater Tobias Rommelspacher als Fachanwalt für Steuer- und Erbrecht gerne zur Verfügung. Wir beraten und vertreten Sie in der gesamten Region Oberschwaben und Bodensee an unseren drei Standorten in Ravensburg – Wangen – Isny.

Tobias Rommelspacher

– Rechtsanwalt & Steuerberater –

Fachanwalt für Erbrecht

Fachanwalt für Steuerrecht

(weitere Schwerpunkte: Steuerstrafrecht, Gesellschaftsrecht und Versicherungsrecht)

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