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Häufige Irrtümer beim Erstellen eines Testaments

1. Ein Testament kann nur beim Notar erstellt werden!

Falsch, ein Testament kann jeder handschriftlich erstellen. Das gesamte Testament muss von Hand geschrieben und unterschrieben sein. Es sollte Ort und Datum enthalten.


2. Ein Testament kann mit dem Computer vorgeschrieben und von Hand unterschrieben werden.

Falsch, ein Testament muss zwingend vollumfänglich vom Ersteller von Hand geschrieben und unterschrieben werden.


3. Durch ein Testament kann ein Erbberechtigter komplett übergangen werden!

Falsch, ist eine pflichtteilsberechtigte Person (Ehegatte, Eltern, Abkömmlinge) enterbt, dann erhält sie immer den Pflichtteil.


4. Der Ehegatte erbt alles!

Falsch, der Ehegatte erbt nur alles, wenn keine Verwandten 1. und 2. Ordnung vorhanden sind. Verwandte 1. Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers und 2. Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge


5. Der Lebenspartner in einer nichtehelichen Gemeinschaft erbt automatisch (wie ein Ehegatte)!

Falsch, wer nicht durch Ehe oder Geburt mit dem Erblasser verbunden ist, erbt nichts.


Für alle Fragen rund ums Erbrecht steht Ihnen gern Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht, Regine Nick in unserer Kanzlei in Ravensburg für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

Kanzlei & Postanschrift:
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Fachanwälte | Steuerberater
Eywiesenstraße 6 | D-88212 Ravensburg
Tel: 0751 36 33 1-0 | Fax: 0751 36 33 1-33
E-Mail: info@RoFaSt.de

Rechtsanwältin Regine Nick
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