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Wohnungssuche: Was ein Vermieter verlangen darf – und was nicht

Immer wieder kommen Fragen auf, was ein Vermieter von Bewerbern um eine Wohnung an Angaben verlangen darf und spiegelbildlich, was ein Mieter / Mietinteressent an Angaben machen muss und welche Unterlagen / Belege gegebenenfalls vorzulegen sind.

Grob untergliedern lässt sich dies in drei Bereiche.
(1) Die allgemeine Bewerbungsphase

(2) Die Auswahl der in Betracht kommenden Mieter

(3) Der Abschluss des Mietvertrages

    Kurz zusammengefasst dürfen am Anfang nur wenige Daten abgefragt werden und entsprechend muss der Mieter auch nur wenig preisgeben. Ist die erste Vorauswahl erfolgt und der Vermieter will beispielsweise aus zwei oder drei Bewerbern auswählen, dürfen weitere Informationen abgefragt werden. Am weitesten geht das Fragerecht und gegebenenfalls auch die vorzulegenden Unterlagen, wenn der Abschluss des Mietvertrages unmittelbar bevorsteht.

    Grundsätzliche Information können Sie auch aus meinem Interview mit der der Journalistin Lea Ameel der Schwäbischen Zeitung vom 18. Januar 2025 entnehmen (Quelle: Was ein Vermieter verlangen darf – und was nicht).

    Falls auch Sie Fragen zum Mietrecht, Eigenbedarfskündigungen, Mietminderungen und Mietmängeln oder Schönheitsreparaturen haben, so steht Ihnen in unserer Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Mattes gerne zur Verfügung. Wir beraten und vertreten Sie in der gesamten Region Oberschwaben und Bodensee an unseren drei Standorten in RavensburgWangenIsny

    Rechtsanwalt Dr. Mattes

    Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

    Fachanwalt für Familienrecht

    weitere Schwerpunkte: Versicherungsrecht; Bankrecht & Kapitalanlagerecht, Internetrecht (mit Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht)


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    Rechtsanwalt Dr. Boris Mattes
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