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Klagen gegen Grundsteuer abgewiesen!

Wie bereits hier angekündigt wurden die ersten beiden Klagen gegen die neue baden-württembergische Grundsteuer vor dem Finanzgericht in Stuttgart verhandelt. Beide Klagen wurden leider abgewiesen. Somit gaben die Richter der Finanzverwaltung Recht. Allerdings wurde von den Kägern bereits angekündigt, in die nächste Instanz gehen zu wollen.

Nach Auffassung des Finanzgerichts Baden-Württemberg ist es möglich und zulässig die Grundsteuer nur nach dem Grund und Boden festzusetzen und die Gebäude die darauf stehen unberücksichtigt zu lassen. Das baden-württembergische Grundsteuergesetz sei verfassungskonform und mit dem Grundgesetz und dessen Gleichheitsgrundsatz vereinbar. Der Gesetzgeber habe bei der Auswahl des Steuergegenstands einen weiten Spielraum. Es sei deshalb zulässig, nur den Grund und Boden eines Grundstücks mit Grundsteuer zu belasten und die Gebäude außer Acht zu lassen. Weiterhin haben die Gutachterausschüsse nach Auffassung des Gerichts einen gewissen Spielraum bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte.

Auch der Umstand, dass bis jetzt noch niemand weiß, wie viel er ab nächstem Jahr an Grundsteuer zu bezahlen hat, da die Gemeinden die neuen Hebesätze noch gar nicht festgelegt haben, war für das Finanzgericht kein Grund den Klagen stattzugeben. Das öffentliche Interesse an der vom Bundesverfassungsgericht angeordneten Reform der Grundsteuer überwiege das Interesse der Grundstückseigentümer an der Vorhersehbarkeit der Grundsteuerlast. Es müsse deshalb von den Klägern hingenommen werden, dass die konkrete Höhe der Grundsteuer derzeit noch nicht feststeht.

Immerhin hat das Fianzgericht Baden-Württemberg die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, welche die Kläger auch einlegen möchten. Die Klagen werden also dort weiter verhandelt werden müssen. Sehr wahrscheinlich wird schlussendlich ohnehin das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

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Tobias Rommelspacher

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