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Die Quotenabgeltungsklausel ist tot, es lebe die Quotenabgeltungsklausel

Ein um das andere Mal hat der Bundesgerichtshof in den vergangenen Jahren entschieden, dass formularvertragliche Quotenabgeltungsklauseln unwirksam sind, so auch jüngst (BGH, Urteil vom 6. März 2024, Az. VIII ZR 79/229).

Doch dies führt nicht zu einem generellen Verbot der Quotenabgeltungsklausel, denn grundsätzlich kann individualvertraglich zwischen den Mietvertragsparteien wirksam auch eine Quotenabgeltungsklausel vereinbart werden (vgl. bereits Senatsurteil vom 16. Juni 2010 – VIII ZR 280/09, NJW-RR 2010, 1310 Rn. 9; ebenso BeckOK-BGB/Zehelein, Stand: 1. November 2023, § 535 Rn. 445). Die Bestimmung des § 556 Abs. 4 BGB zu den Betriebskosten steht dem nicht entgegen.

Ob in einem konkreten Einzelfall es Anhaltspunkte für einen möglichen Verstoß der Quotenabgeltungsklausel gegen die Vorschriften der §§ 134, 138 BGB gibt, muss der Tatrichter von Fall zu Fall prüfen.

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