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Fragen und Antworten zur Krankmeldung:

1. Wann muss ich mich krankmelden?

Die Arbeitsunfähigkeit muss vor Beginn der regulären Arbeitszeit beim Arbeitgeber angezeigt werden.


2. Brauche ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt?

Gemäß § 5 Absatz 1 sind Arbeitnehmer verpflichtet, eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, wenn sie länger als drei Kalendertage arbeitsunfähig sind. Die AU muss damit am 4. Tag vorgelegt werden. Der Arbeitgeber kann diese Frist einseitig verkürzen und bereits ab dem 1. Tag eine AU verlangen.


3. Muss ich dem Arbeitgeber mitteilen welche Krankheit ich habe?

Nein, es steht jedem Arbeitnehmer frei, ob er seinem Arbeitgeber mitteilt an welcher Krankheit er leidet. Der Krankenkasse wird die Diagnose mitgeteilt. Sie benötigt diese Information wegen eines eventuellen Anspruchs auf Krankengeld.


4. Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?

Wer im Urlaub krank wird sollte sich – wie auch zu Arbeitszeiten – eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Für die Zeit der Krankheit werden die Urlaubstage gutgeschrieben.


5. Muss ich während der Krankheit zuhause bleiben?

Jede Aktivität (auch außerhalb der Wohnung), die den Heilungsverlauf nicht beeinträchtigt ist erlaubt.


6. Darf ich wieder zur Arbeit, wenn ich früher gesund werde als in meiner AU steht?


Ein gesundeter Arbeitnehmer kann seine Tätigkeit auch vor dem Ende der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit wieder aufnehmen.


7. Darf mich mein Chef während der Krankheit kündigen?

Eine Kündigung kann auch während des Krankenstandes erfolgen.



Für alle Fragen rund ums Arbeitsrecht steht Ihnen gern Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Regine Nick in unserer Kanzlei in Ravensburg für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

Kanzlei & Postanschrift:
Rommelspacher Glaser Prüß Mattes PartG mbB
Fachanwälte | Steuerberater
Eywiesenstraße 6 | D-88212 Ravensburg
Tel: 0751 36 33 1-0 | Fax: 0751 36 33 1-33
E-Mail: info@RoFaSt.de


Rechtsanwältin Regine Nick
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