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Ab 1. Oktober 2022 erhöht sich der Mindestlohn auf 12,00 Euro und die Minijob-Entgeltgrenze auf 520,00 €

Das Bundeskabinett hat am 23.2.2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung beschlossen.

Nach diesem Entwurf soll der Mindestlohn zum 1. Oktober dieses Jahres pro Zeitstunde auf 12,00 Euro angehoben werden; zudem erhöht sich die Entgeltgrenze bei den sogenannten Minijobs auf 520,00 € im Monat.

Grundlage für einen höheren Mindestlohn ist eigentlich eine Regelung im Mindestlohngesetz, welche alle zwei Jahre eine Anpassung vorsieht. Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der Mindestlohn 9,82 € die Stunde und steigt zum 1. Juli 2022 planmäßig auf 10,45 €. Dass der Mindestlohn nur wenige Monate später auf 12,00 Euro erhöht wird, ist eine politische Entscheidung, Sie wird unter anderem damit begründet, dass der deutsche Mindestlohn im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich gering ausfällt und die Lebenshaltungskosten, hier vor allem die Wohnkosten, stark gestiegen sind.

Zeitgleich mit der Erhöhung des Mindestlohns wird auch die Verdienstobergrenze für Minijobs von 450,00 € auf 520,00 € angehoben – dadurch soll erreicht werden, dass die Minijobgrenze und der Mindestlohn in einem stabilen Verhältnis zueinanderstehen, indem sich die Minijobgrenze künftig an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren wird.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Prüß
Rechtsanwalt Dr. Thomas Prüß

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