Das Bundesverfassungsgericht hat am 13. Oktober 2026 erneut über die steuerliche Begünstigung von Unternehmensvermögen verhandelt. Es geht insbesondere um die Frage, ob Betriebsvermögen weiterhin deutlich günstiger behandelt werden darf als sonstiges Vermögen.
Nach den derzeitigen Regelungen kann begünstigtes Unternehmensvermögen unter bestimmten Voraussetzungen zu 85 % oder vollständig von der Erbschaft- und Schenkungsteuer verschont werden. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass Unternehmen zur Finanzierung der Steuerbelastung Vermögen veräußern oder erhebliche Mittel entnehmen müssen.
In der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht wurde deutlich, dass die Verschonungsregelungen für Familienunternehmen und den Erhalt von Arbeitsplätzen eine erhebliche praktische Bedeutung haben. Diskutiert wurden unter anderem die Grenze von 26 Mio. Euro, die Verschonungsbedarfsprüfung und mögliche Alternativen wie langfristige Stundungen oder eine einheitliche niedrigere Besteuerung.
Auch Familienstiftungen wurden thematisiert. Nach Einschätzung der angehörten Sachverständigen dienen sie häufig dem langfristigen Erhalt eines Unternehmens und der Vermeidung zersplitterter Beteiligungsverhältnisse. Sie sind daher nicht ohne Weiteres als rein steuerlich motivierte Gestaltung anzusehen.
Wann das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird, ist offen. Die Entscheidung dürfte für die künftige Gestaltung von Unternehmensnachfolgen von großer Bedeutung sein. Bis dahin sollten geplante Übertragungen sorgfältig vorbereitet und bestehende steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nicht vorschnell zurückgestellt werden.
Bei allen Fragen rund um Erb- und Steuerrecht, insbesondere Erbschaftsteuerrecht, steht Ihnen in unserer Kanzlei Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht Tobias Rommelspacher gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf einen Besprechungstermin über unser Sekretariat.
Tobias Rommelspacher
Rechtsanwalt/Steuerberater
– Fachanwalt für Steuerrecht –
– Fachanwalt für Erbrecht –
– Fachanwalt für Sportrecht –
Sekretariat: Fr. Schmeh, Tel.: 0751-36331 -12/-14
Kanzlei & Postanschrift: Rommelspacher Glaser Prüß Mattes PartG mbB Fachanwälte | Steuerberater | Mediation
Eywiesenstraße 6
D-88212 Ravensburg
Tel: 0751 36 33 1-0
Fax: 0751 36 33 1-33
Mail: info@RoFaSt.de
Web: www.RoFaSt.de