Laut Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist die umstrittene Grundsteuerreform in Baden-Württemberg verfassungsgemäß. In einem Grundsatzurteil wiesen die obersten deutschen Finanzrichter Klagen gegen das sogenannte Landesmodell zurück. Damit bleibt die aktuelle Regelung bestehen. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wurde vom BFH abgelehnt.
Die Grundsteuer war 2018 vom Bundesverfassungsgericht in ihrer alten Form für verfassungswidrig erklärt worden. Daraufhin mussten Bund und Länder neue Modelle entwickeln. Seit Anfang 2025 gilt die reformierte Grundsteuer. Während viele Bundesländer das Bundesmodell nutzen, hat Baden-Württemberg einen eigenen Weg eingeschlagen.
Nach diesem Modell Im Südwesten steht vor allem der Wert des Grundstücks im Fokus, berechnet anhand von Fläche und Bodenrichtwert. Gebäude selbst spielen bei der Steuerberechnung in Baden-Württemberg keine Rolle. Dieses vereinfachte Modell sollte vor allem eines sein, einfach und unbürokratisch.
Genau dieser Ansatz sorgte jedoch von Anfang an für Kritik. Denn es macht keinen Unterschied, ob auf einem Grundstück ein kleines Einfamilienhaus oder ein ertragreiches Mehrfamilienhaus steht. Auch Sonderfälle wie nicht bebaubare Flächen werden gleich behandelt wie voll nutzbare Grundstücke.
Eine Klägerin aus Karlsruhe sah darin einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Ihr Grundstück umfasst eine nicht bebaubare Gartenfläche, die dennoch voll besteuert wird. Für sie ein klar unfairer Ansatz, doch der BFH folgte dieser Argumentation nicht.
Trotz der jetzigen Entscheidung ist der Rechtsstreit sehr wahrscheinlich noch nicht beendet. Der Eigentümerverband Haus & Grund kündigte bereits an, den Fall vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Eine Verfassungsbeschwerde sei in Vorbereitung, dadurch könnte ein endgültiges Urteil noch Jahre dauern.
Das Urteil des BFH stärkt vorerst das baden-württembergische Sondermodell der Grundsteuer. Während Politik und Kommunen die Rechtssicherheit begrüßen, bleibt bei vielen Eigentümern und Mietern das Gefühl, dass die Verteilung der Steuerlast nicht gerecht ist.
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Tobias Rommelspacher
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