Aufgrund eines früheren Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes musste der Gesetzgeber die Besteuerung von Leibrenten neu regeln. Trotz dieser Änderung ist nach wie vor höchst streitig, ob dennoch eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung vorliegt.
Zwischenzeitlich haben zwei Finanzgerichte entsprechende Klagen entschieden. Das hessische Finanzgericht meinte, dass eine geringfügige Überbesteuerung vom Steuerpflichtigen hinzunehmen sei. Im konkreten Fall wurde eine Überbesteuerung von 20 % als geringfügig und damit unschädlich angesehen. Auch das Finanzgericht Baden-Württemberg meinte in seiner Entscheidung, dass eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung nicht gegeben sei. Gegen beide Urteile wurde Revision zum Bundesfinanzhof eingelegt. Diese sind dort anhängig, sodass sämtliche Einkommensteuerbescheide durch Einspruch offengehalten werden können.
In unserer Kanzlei steht Ihnen zu diesem Thema Herr Rechtsanwalt und Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Tobias Rommelspacher zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf einen Besprechungstermin über unser Sekretariat.
Tobias Rommelspacher
Rechtsanwalt/Steuerberater
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