In Mannheim sorgt eine umstrittene Regelung für Aufregung: Eine neu eingerichtete Fahrradstraße wurde gleichzeitig für den Kraftfahrzeugverkehr freigegeben. Die um die Sicherheit der Fahrradfahrer besorgten Anwohner klagten gegen die Stadt, die das Verkehrszeichen für die Fahrradstraße mit dem Zusatz „Kfz frei“ angebracht hatte.
Die Entscheidung der Gerichte
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wies die Klage ab (Urteil vom 24.05.2022 – 14 K 964/21). Nach Auffassung des Gerichts gab es keine hinreichende Gefahrenlage, die eine reine Fahrradstraße ohne Kfz-Verkehr gerechtfertigt hätte. Die Entscheidung zur Zulassung des Autoverkehrs hatte auf der Grundlage umfassender Verkehrszählungen und der Analyse der örtlichen Gegebenheiten beruht. Die spezifischen Bedingungen vor Ort ließen die Kombination von Fahrrad- und Kfz-Verkehr zu.
Auch in der zweiten Instanz hatten die Kläger keinen Erfolg: Ihr Antrag auf Zulassung der Berufung wurde vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 07.08.2023 – 13 S 1640/22) abgelehnt, da sie nicht ausreichend darlegen konnte, dass ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen.
Wesentliche Argumente der Richter
Die Richter führten an, dass die Kombination von Fahrrad- und Kfz-Verkehr unter der Berücksichtigung der spezifischen örtlichen Bedingungen zulässig sei. Es gab keine gesetzliche Vorgabe, die die strikte Trennung der Verkehrsarten erforderte. Das Verkehrszeichen „Fahrradstraße“ war auch in Kombination mit dem Zusatz „Kfz frei“ rechtmäßig.
Ein weiteres Argument war, dass die Kläger keine konkrete „Gefahrenlage“ aufzeigen konnten, die eine Fahrradstraße ohne Kfz-Zulassung rechtfertigen würde. Laut Auffassung des VG Karlsruhe, sei die allgemeine Verkehrssicherheit durch die Zulassung von Kfz nicht gefährdet. Der Straßenverlauf und die Ergebnisse der Verkehrszählungen lieferten ebenfalls keinen hinreichenden Grund für eine reine Fahrradstraße.
Fazit
Die Entscheidung des VGH zeigt, dass unter bestimmten Voraussetzungen Fahrradstraßen auch für den Autoverkehr zugelassen werden können. Die Kläger konnten hier nicht nachweisen, dass die Verkehrssicherheit gefährdet war.
Das Thema Fahrradstraßen wird angesichts des steigenden Radverkehrs und der zunehmenden Dichte des Verkehrs in den Städten immer relevanter. Die Entscheidung schafft jedoch Klarheit darüber, dass eine Fahrradstraße nicht unbedingt eine Kfz-freie Zone sein muss.
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