Mittlerweile liegen immer mehr Urteilte zur Grundsteuerreform vor, nunmehr sogar drei Entscheidungen einer höheren Instanz.
Zum ersten Mal musste der Bundesfinanzhof (BFH) in drei Urteilen über die Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells entscheiden. Nach Auffassung des BFH ist das das Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG) verfassungsgemäß. (BFH, Urt. v. 12.11.2025 – II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25).
Auch das Finanzgericht München entschied zu Lasten des Steuerpflichtigen. Auch dieses hält die Regelungen des BayGrStG für verfassungsgemäß (FG München, Urteil vom 18.06.2025 – 4 K 702/24). Gegen dieses Urteil wurde Revision zum BFH eingelegt. Dort wird das Verfahren unter dem Aktenzeichen II R 33/25 geführt.
Zuvor hatte bereits das Finanzgericht Stuttgart das baden-württembergische Grundsteuermodell für verfassungsgemäß angesehen. Auch gegen dieses Urteil wurde die Revision zugelassen und wird vom Steuerpflichtigen auch geführt (Az. beim BFH: II R 27/24).
Es gibt zwar vereinzelt Hinweise in Urteilen, dass gewisse Punkte in den jeweiligen Landesgrundsteuergesetzen für kritisch angesehen wurden, der Großteil der Rechtsprechung tendiert allerdings klar in die Richtung, dass die Regelungen verfassungsgemäß sind. Es bleibt abzuwarten, wie die weiteren höchstrichterlichen Entscheidungen ausfallen werden. Schlussendlich wird sehr wahrscheinlich das Bundesverfassungsgericht final urteilen müssen.
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Tobias Rommelspacher
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