Es liegen endlich die ersten beiden Entscheidungen zur neuen Grundsteuer vor, weitere werden sicherlich bald folgen.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat als erstes Gericht in zwei Eilverfahren (AZ. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23) ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuer geäußert. Die den Verfahren zugrunde liegenden Bescheide seien deshalb zunächst einmal auszusetzen. Das Hauptproblem sah das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in den Bodenrichtwerten.Es wurden Zweifel an der gesetzlich geforderten Unabhängigkeit der Gutachterausschüsse geäußert, Einflussnahmemöglichkeiten könnten laut dem Gericht nicht ausgeschlossen werden. Im Übrigen hätten Steuerpflichtige nicht die Möglichkeit einen Wert unterhalb des Bodenrichtwerts nachzuweisen, etwa durch ein Gutachten. In Rheinland-Pfalz gilt das sogenannte Bundesmodell. Bei diesem Modell werden Mietwerte und Bodenrichtwerte als maßgebende Faktoren zur Ermittlung des Grundsteuerwerts herangezogen.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung hat das Finanzgericht die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen. Zwischenzeitlich hat das zuständige Finanzamt auch Beschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt. Aufgrund der beim Bundesfinanzhof anhängigen Klagen kann nunmehr die Verfahrensruhe im Rahmen eines Einspruchs unter Hinweis auf die Musterverfahren beantragt werden.
Baden-Württemberg hat sich für eine vom Bundesmodell abweichende landesrechtliche Regelung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts entschieden. Nichtsdestotrotz lassen die Entscheidungen aus Rheinland-Pfalz auch Rückschlüsse für Baden-Württemberg zu, da auch dort die Bodenrichtwerte Basis für die Festlegung der Grundsteuer ist.
Falls auch Sie Fragen zur Grundsteuer haben, so steht Ihnen in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Tobias Rommelspacher gerne zur Verfügung. Wir beraten und vertreten Sie in der gesamten Region Oberschwaben und Bodensee an unseren drei Standorten in Ravensburg, Wangen und Isny.
Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf einen Besprechungstermin über unser Sekretariat.
Tobias Rommelspacher
Rechtsanwalt/Steuerberater
– Fachanwalt für Steuerrecht –
– Fachanwalt für Erbrecht –
– Fachanwalt für Sportrecht –
Sekretariat: Fr. Schmeh, Tel.: 0751-36331 -12/-14
Kanzlei & Postanschrift: Rommelspacher Glaser Prüß Mattes PartG mbB Fachanwälte | Steuerberater | Mediation
Eywiesenstraße 6
D-88212 Ravensburg
Tel: 0751 36 33 1-0
Fax: 0751 36 33 1-33
Mail: info@RoFaSt.de
Web: www.RoFaSt.de