Ab dem 1. Mai 2025 tritt in Deutschland eine bedeutende Änderung im Namensrecht in Kraft. Diese Reform bringt einige wichtige Neuerungen mit sich, die sowohl für Privatpersonen als auch für Familien und Paare von Interesse sind.
Was ändert sich im neuen Namensrecht?
Das neue Gesetz zielt darauf ab, das Namensrecht flexibler und gerechter zu gestalten. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Individuelle Namenswahl bei Eheschließungen:
Ab dem 1. Mai 2025 können Ehepartner bei der Anmeldung ihrer Ehe frei entscheiden, ob sie einen gemeinsamen Ehenamen wählen oder ihre bisherigen Namen beibehalten. Zudem besteht die Möglichkeit, einen neuen gemeinsamen Namen zu bestimmen, der nicht zwangsläufig der Familienname eines Partners sein muss. - Namensänderungen bei Kindern:
Das Gesetz erleichtert die Namenswahl für Kinder. Eltern können künftig bei der Geburt des Kindes einen Namen festlegen, der aus den Nachnamen beider Elternteile besteht oder auch nur aus einem der beiden. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, den Namen später leichter zu ändern, beispielsweise bei Scheidung oder anderen persönlichen Gründen. - Namensänderungen im Erwachsenenalter:
Auch für Erwachsene wird es einfacher, den eigenen Namen zu ändern. Das Gesetz sieht vor, dass eine Namensänderung künftig unter bestimmten Voraussetzungen schneller und unkomplizierter beantragt werden kann. - Schutz des Namens:
Der Schutz des eigenen Namens wird gestärkt. Das Gesetz regelt klarer, wann und wie ein Name geschützt ist, um Missbrauch und unrechtmäßige Namensänderungen zu verhindern.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie in naher Zukunft heiraten, sich scheiden lassen oder Ihren Namen ändern möchten, profitieren Sie von mehr Flexibilität und Rechtssicherheit. Es ist jedoch wichtig, sich frühzeitig über die konkreten Möglichkeiten und Voraussetzungen zu informieren, um die gewünschten Änderungen reibungslos umzusetzen.
Fazit
Das neue Namensrecht ab 1. Mai 2025 bringt viele positive Neuerungen, die das persönliche Recht auf einen Namen stärken und individuelle Wünsche besser berücksichtigen. Als Anwalt stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite, um Ihre Anliegen rund um Namensänderungen rechtssicher zu gestalten.
In allen Fragen rund um das Namensrecht beraten wir Sie gerne. Kommen Sie wegen eines Termins einfach auf uns zu.
Antje Rommelspacher
-Rechtsanwältin – Fachanwältin für Familienrecht – Mediatorin
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