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Frauen und Männer haben Anspruch auf die gleiche Bezahlung

BAG-Urteil vom 16.02.2023, Az. 8 AZR 450/21

Sachverhalt:

Die Klägerin wurde als Außendienstmitarbeiterin mit einem monatlichen Bruttoarbeitslohn von 3.500 € eingestellt. Im Betrieb arbeiteten noch zwei weitere (männliche) Außendienstarbeiter, von denen einer nur zwei Monate vor der Klägerin mit einem monatlichen Bruttoarbeitslohn von 4.500 € eingestellt wurde. Der Arbeitgeber hatte zunächst ebenfalls 3.500 € angeboten, aber durch das Verhandlungsgeschickt des Mitarbeiters den Arbeitsvertrag zum höheren Betrag abgeschlossen.

Als die Klägerin hiervon erfuhr erhob sie Klage auf Zahlung der Differenzvergütung. Als Begründung gab sie an, dass sie die selbe Arbeit wie ihre männlichen Kollegen verrichte. Weiter klagte sie eine Entschädigungszahlung wegen Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts in Höhe von 6.000 Euro ein.

Entscheidung:

Das Bundesarbeitsgericht gab der Klage statt.
Der Arbeitgeber konnte nicht nachweisen, dass vorliegend keine Diskriminierung wegen des Geschlechts vorlag. Daran änderte auch die Tatsache nichts, dass das höhere Entgelt individuell zwischen den Parteien ausgehandelt wurden. Das BAG sprach der Klägerin das gleiche Grundgehalt, wie dem männlichen Kollegen zu. Weiter erhielt sie eine Entschädigung in Höhe von 2.000 €.


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Rechtsanwältin Regine Nick
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