Zum Ende des Jahres 2017 wurden die Bezirksnotariate in Baden-Württemberg aufgelöst. Dadurch wurde hinsichtlich der Nachlassgerichte den Amtsgerichten die bisherige Zuständigkeit der Bezirksnotariate zugewiesen. Baden-Württemberg war das einzige Bundesland, in welchem die Amtsgerichte noch nicht die Aufgaben des Nachlassgerichtes erledigten.
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