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Mindestlohn erhöht sich ab 2024

Grundlage für einen höheren Mindestlohn ist eine Regelung im Mindestlohngesetz, welche alle zwei Jahre eine Anpassung vorsieht. Die Veränderung der Lebenshaltungskosten etwa durch erhöhte Verbraucherpreise machen solche Anhebungen erforderlich. Im Rahmen einer Gesamtabwägung prüft die Mindestkollisionskommission, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, um faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie die Beschäftigung in Deutschland nicht zu gefährden. Dabei orientiert sich die Kommission an der allgemeinen Tarifentwicklung und stützt sich hierbei wiederum auf den Tarifindex des statistischen Bundesamtes.

Seit dem 1. Oktober 2022 liegt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland bei 12,00 Euro pro Stunde. Nach dem aktuellen Beschluss der Mindestlohnkommission gemäß § 9 MiLoG vom 26.6.2023 soll der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland zum 1. Januar 2024 von derzeit 12,00 Euro auf 12,41 Euro steigen; zum 1. Januar 2025 ist eine weitere Erhöhung auf 12,82 Euro vorgesehen.

Aus Sicht der Gewerkschaften ist die Erhöhung viel zu gering ausgefallen und wurde gegen die Stimmen der Gewerkschaftsvertreter/innen gefasst. Sie hatten angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten, vor allem auf dem Energiesektor und den Lebensmittelpreisen sowie der allgemeinen Inflation eine deutlich stärkere Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns gefordert.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Prüß
Rechtsanwalt Dr. Thomas Prüß

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