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Abstandspilot und der Vorwurf der Nichteinhaltung des Mindestabstandes

In immer mehr Fahrzeugen befinden sich sogenannte Fahrerassistenzpakete. Als Bestandteil eines Fahrerassistenzpaketes kann ein sogenannter Abstandspilot enthalten sein. Es stellt sich die Frage, ob ein Pkw-Lenker auf diese Funktionsweise vertrauen darf und sich daher im Rahmen des Vorwurfs wegen fahrlässiger Nichteinhaltung des Mindestabstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug entlasten kann. Das Oberlandesgericht Bamberg hatte hierzu in einem Rechtsbeschwerdeverfahren darüber zu entscheiden, nachdem ein Pkw-Lenker vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Nichteinhaltung des Mindestabstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug zu einer Geldbuße und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt wurde. Der betroffene PKW-Lenker ging in die Rechtsbeschwerde und begründete diese damit, dass er auf die Funktion eines in seinem Fahrzeug als Bestandteil eines Fahrerassistenzpakets verbauten Abstandspiloten vertraut habe und somit davon ausgegangen war, dass auch der Mindestabstand eingehalten wäre. Mit dieser Begründung wollte er darlegen, dass er den ihm obliegenden Pflichten nachgekommen sei. Dies sah das OLG Bamberg, ebenso wie das vorangegangene Amtsgericht, jedoch anders. Ein PKW-Lenker könne auf einen derartigen Abstandspiloten nicht ausschließlich vertrauen. Dies wäre mit den ihm obliegenden Pflichten eines Fahrzeugführers unvereinbar. Der Pkw-Lenker habe selbst die Verkehrssituation mit „seinen eigenen Augen wahrzunehmen“. Wenn er auf einen Abstandspiloten vertraue, sei dies mit der ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflichten im Straßenverkehr nicht im Ansatz vereinbar.

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