Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht drei steuerliche Entlastungsmaßnahmen vor, nämlich
- die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.200 EUR,
- die Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 auf 10.347 EUR sowie
- die Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent für Fernpendler ab dem 21ten Kilometer.
Das Gesetz soll noch im ersten Halbjahr in Kraft treten. Es bedarf allerdings noch der Zustimmung des Bundesrats.
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Tobias Rommelspacher
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