Grundlage für einen höheren Mindestlohn ab 2020 ist eine Regelung im Mindestlohngesetz, welche alle zwei Jahre eine Anpassung vorsieht. Die Veränderung der Lebenshaltungskosten etwa durch erhöhte Verbraucherpreise machen solche Anhebungen erforderlich. Im Rahmen einer Gesamtabwägung prüft die Mindestlohnkommission, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, um faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie die Beschäftigung in Deutschland nicht zu gefährden. Dabei orientiert sich die Kommission an der allgemeinen Tarifentwicklung und stützt sich hierbei wiederum auf den Tarifindex des statistischen Bundesamtes. Im Juni 2018 hat die Mindestlohn-Kommission empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen, wonach er sowohl 2019 als auch 2020 erhöht wird, bzw. bereits erhöht wurde, indem die Bundesregierung diesem Vorschlag im Oktober 2018 per Verordnung gefolgt ist (2. Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV2 vom 13.11.2018). Danach beträgt der gesetzliche Mindestlohn seit dem 1. Januar 2019 brutto 9,19 Euro und wird zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro angehoben.