Familie ist schön – Zweisamkeit kann jedoch nach der Familiengründung ein rares Gut werden. Wenn Eltern Zeit für sich verbringen wollen, stellt sich die Frage, ob die Kinder alleine zu Hause gelassen werden dürfen oder ob ein Babysitter beauftragt werden muss. Ein kurzer Kinobesuch scheint für viele Eltern vertretbar – oder? Im Artikel klären wir alle rechtlichen Fragen zu Kindern und Jugendlichen allein zu Hause.
„Unsere Kinder können sich schon gut selbst beschäftigen“ hört man ebenso wie „Wir vertrauen darauf, dass Ihr nach dem Film ins Bett geht“. Eltern wollen schließlich auch einmal Zeit für sich haben. Wenn Oma und Opa oder ein Babysitter nicht verfügbar sind, dürfen Eltern ihre Kinder dann alleine lassen? Oder verstoßen sie somit gegen Ihre Aufsichtspflicht?
Rechtliches: Aufsichtspflicht von Eltern und Selbstständigkeit des Kindes
Kinder haben nach der „UN-Konvention über die Rechte des Kindes“ das Recht auf elterliche Fürsorge. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert in § 1631 als Pflicht von Eltern, „ […] das Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen […]“.
Die Aufsichtspflicht und elterliche Fürsorge schützen das Kind vor einem Schaden, den es sich selbst oder Dritte ihm zufügen könnten. Auch dient die Aufsichtspflicht dem Schutz vor einem Schaden, den das Kind anderen Menschen zufügen könnte. Gleichzeitig räumt der Gesetzgeber Kindern und Jugendlichen das Recht ein, sich selbstständig zu entwickeln. In § 1626 BGB heißt es zum Beispiel, Eltern sollten „bei der Pflege und Erziehung die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln“ berücksichtigen. Auch rechtlich gesehen bewegt sich Erziehung also zwischen Fürsorge und Kontrolle einerseits und dem Recht des Kindes auf eine eigenständige Entwicklung seiner Persönlichkeit andererseits. Deshalb ist das Alleinlassen von Kindern und Jugendlichen nicht eindeutig geregelt.
Kita-Kinder, Grundschulkinder, Jugendliche: Wie lange dürfen Eltern ihr Kind allein lassen?
Eltern verstoßen also nicht gegen ihre Aufsichtspflicht, wenn sie ihr Kind nicht zur Schule oder auf den Spielplatz begleiten oder es eine gewisse Zeit allein zu Hause lassen. Aber Mütter und Väter sollten und müssen diese Entscheidungen umsichtig treffen und einige Regeln beachten. Diese Regeln leiten sich teils aus pädagogischen Grundsätzen ab, teils folgen sie der praktischen Rechtsprechung und richterlichen Entscheidungen.
So hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem 2009 ergangenen Urteil festgelegt: Je jünger und unvernünftiger ein Kind ist, desto mehr sollten und müssen Eltern es beaufsichtigen (AZ: VI ZR 51/08).
Quelle: www.anwaltauskunft.de
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