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Darf man Kinder und Jugendliche allein zu Hause lassen?

Familie ist schön – Zweisamkeit kann jedoch nach der Famili­en­gründung ein rares Gut werden. Wenn Eltern Zeit für sich verbringen wollen, stellt sich die Frage, ob die Kinder alleine zu Hause gelassen werden dürfen oder ob ein Babysitter beauftragt werden muss. Ein kurzer Kinobesuch scheint für viele Eltern vertretbar – oder? Im Artikel klären wir alle rechtlichen Fragen zu Kindern und Jugend­lichen allein zu Hause.

„Unsere Kinder können sich schon gut selbst beschäftigen“ hört man ebenso wie „Wir vertrauen darauf, dass Ihr nach dem Film ins Bett geht“. Eltern wollen schließlich auch einmal Zeit für sich haben. Wenn Oma und Opa oder ein Babysitter nicht verfügbar sind, dürfen Eltern ihre Kinder dann alleine lassen? Oder verstoßen sie somit gegen Ihre Aufsichts­pflicht?

Rechtliches: Aufsichts­pflicht von Eltern und Selbst­stän­digkeit des Kindes

Kinder haben nach der „UN-Konvention über die Rechte des Kindes“ das Recht auf elterliche Fürsorge. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert in § 1631 als Pflicht von Eltern, „ […] das Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen […]“.

Die Aufsichts­pflicht und elterliche Fürsorge schützen das Kind vor einem Schaden, den es sich selbst oder Dritte ihm zufügen könnten. Auch dient die Aufsichts­pflicht dem Schutz vor einem Schaden, den das Kind anderen Menschen zufügen könnte. Gleich­zeitig räumt der Gesetzgeber Kindern und Jugend­lichen das Recht ein, sich selbst­ständig zu entwickeln. In § 1626 BGB heißt es zum Beispiel, Eltern sollten „bei der Pflege und Erziehung die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbst­ständigem verant­wor­tungs­be­wusstem Handeln“ berück­sichtigen. Auch rechtlich gesehen bewegt sich Erziehung also zwischen Fürsorge und Kontrolle einerseits und dem Recht des Kindes auf eine eigenständige Entwicklung seiner Persön­lichkeit andererseits. Deshalb ist das Allein­lassen von Kindern und Jugend­lichen nicht eindeutig geregelt.

Kita-Kinder, Grundschul­kinder, Jugendliche: Wie lange dürfen Eltern ihr Kind allein lassen?

Eltern verstoßen also nicht gegen ihre Aufsichts­pflicht, wenn sie ihr Kind nicht zur Schule oder auf den Spielplatz begleiten oder es eine gewisse Zeit allein zu Hause lassen. Aber Mütter und Väter sollten und müssen diese Entschei­dungen umsichtig treffen und einige Regeln beachten. Diese Regeln leiten sich teils aus pädago­gischen Grundsätzen ab, teils folgen sie der praktischen Rechtsprechung und richter­lichen Entschei­dungen.

So hat der Bundes­ge­richtshof (BGH) in einem 2009 ergangenen Urteil festgelegt: Je jünger und unvernünftiger ein Kind ist, desto mehr sollten und müssen Eltern es beaufsichtigen (AZ: VI ZR 51/08).

Quelle: www.anwaltauskunft.de

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.

Antje Rommelspacher
-Rechtsanwältin – Fachanwältin für Familienrecht – Mediatorin
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Rechtsanwältin Antje Rommelspacher
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