Es ist bekannt, dass die Bundesregierung die Bedingungen für das Bauen lockern will und auch bürokratische Hürden abgebaut werden sollen. Insgesamt ist es die Vorstellung des Gesetzgebers ein schnelleres Verfahren zu gewährleisten und damit den Bau von ausreichend neuem Wohnraum zu ermöglichen.
Am 18.06.2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus beschlossen. Danach sollen bestimmte Wohnungsbauvorhaben vereinfacht und die Genehmigungsverfahren verkürzt werden. Kommunen soll es zukünftig gestattet sein, von Bebauungsplänen abzuweichen, um nachträglich Innenstadtbereiche zu verdichten. Auch von Beschränkungen des Immissionsschutzes sollen diese abweichen können. Schließlich soll auch die Bebauung sog. Außenbereiche, also Gebiete ohne Bebauungsplan und außerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteile, erleichtert werden.
Frau Ministerin Hubert (SPD) zeigte sich über die Kabinettentscheidung erfreut laut Pressemitteilung des Ministeriums. Insgesamt ist die Erwartungshaltung hoch.
In einer aktuellen Presseerklärung hebt die Bundesregierung vor, dass von dem Bau-Turbo vor allem Bevölkerungsgruppen profitieren sollen, insbesondere diejenigen, die besonders unter der aktuellen Wohnungsknappheit leiden – etwa Familien, Studierende, Auszubildende, ältere Menschen und Menschen mit geringem Einkommen. Außerdem rechne man mit einer jährlichen Entlastung für Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft in einer Größendimension von 2,5 Milliarden €.
Das Gesetz soll im Herbst 2025 verabschiedet werden. Eine Zustimmung des Bundesrates ist hierfür nicht erforderlich.
Anmerkung: Es bleibt abzuwarten, ob der Entwurf den hohen Erwartungen gerecht wird. Wünschenswert wäre es, wenn die Baubeteiligten den Optimismus, den der Gesetzesentwurf ausstrahlt, aufnehmen und in die Umsetzung bringen.
Quellenhinweis: Verlag C. H. Beck
Walther Glaser
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Sekretariat & Durchwahl:
Fr. Hofbauer | Fr. Vorderbrüggen | Fr. Zagorjan, Tel.: 0751 – 36 331-50
Kanzlei & Postanschrift:
Rommelspacher Glaser Prüß Mattes Kalthoff PartG mbB
Fachanwälte | Steuerberater | Mediation
Ravensburg | Wangen | Isny
Eywiesenstraße 6 | D-88212 Ravensburg
Tel: 0751 36 33 1-0 | Fax: 0751 36 33 1-33
E-Mail: info@RoFaSt.de | Homepage: www.RoFaSt.de
Webergasse 12 | 88239 Wangen i. A.
Tel. 07522 91699-66 | Fax 07522 91699-72
Bahnhofstraße 20 | 88316 Isny i. A.
Tel. 07562 8700 | Fax 07562 91 37 41