Schmuck, der bei einer in der Türkei stattfindenden Hochzeit der türkischen Ehefrau angelegt wird, gehört ihr. Der Mann darf den Schmuck später nicht ohne ihre Einwilligung verkaufen.
Das Ehepaar hatte in Deutschland standesamtlich geheiratet und feierte anschließend seine Hochzeit in der Türkei. Dabei legten Verwandte der Braut unter anderem eine goldene Halskette und mehrere goldene Armreifen an. Die Frau trug den Schmuck während der Feier und mehrere Wochen danach. Mit ihrer Einwilligung bewahrte der Schwager ihn dann in einem Schließfach auf. Nachdem sich das Ehepaar getrennt hatte, ließ der Ehemann den Schmuck ohne Zustimmung seiner Frau in der Türkei für umgerechnet rund 14.300 Euro verkaufen. Als die Frau davon erfuhr, verlangte die Frau von ihrem Mann Wertersatz.
Verkauf ohne Zustimmung der Ehefrau – Schadensersatz
Vor Gericht hatte die Frau Erfolg: Nach Einholung eines Wertgutachtens sprach das Gericht ihr rund 27.300 Euro zu. Die Beschwerde des Mannes dagegen blieb erfolglos. Der Frau gehöre der Schmuck allein. So sehe es das türkische Zivilrecht vor, das für die Hochzeitsfeier in der Türkei maßgeblich sei. Goldschmuck, der einer Frau während der Hochzeit umgehängt werde, sei ihr damit geschenkt. Das gelte unabhängig davon, wer den Schmuck gekauft habe.
Eigentumsverletzung durch Verkauf
Der Mann habe nicht beweisen können, dass der Schmuck ihm habe geschenkt werden sollen. Mit dem Verkauf habe er das Eigentum seiner Frau verletzt und müsse deswegen Schadensersatz in Höhe des Wertes des Schmuckes leisten.
Quelle: „Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)“
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