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Mindestlohn soll ab 2019 auf 9,35 Euro steigen – in zwei Stufen

Grundlage für einen höheren Mindestlohn ab 2019 ist eine Regelung im Mindestlohngesetz, welche alle zwei Jahre eine Anpassung vorsieht. Die Veränderung der Lebenshaltungskosten etwa durch erhöhte Verbraucherpreise machen solche Anhebungen erforderlich. Im Rahmen einer Gesamtabwägung prüft die Mindestkollisionskommission, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, um faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie die Beschäftigung in Deutschland nicht zu gefährden. Dabei orientiert sich die Kommission an der allgemeinen Tarifentwicklung und stützt sich hierbei wiederum auf den Tarifindex des statistischen Bundesamtes. Nach dem aktuellen Beschluss der Mindestlohnkommission gemäß § 9 MiLoG vom 26.6.2018 soll der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland zum 1. Januar 2019 von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro steigen; zum 1. Januar 2020 ist eine weitere Erhöhung auf 9,35 Euro vorgesehen. Die Bundesregierung muss die künftige Höhe des Mindestlohns allerdings noch per Verordnung umsetzen.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Prüß
Rechtsanwalt Dr. Thomas Prüß

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