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Kinder können auch „nur“ einen Vater haben

Bei der Geburt eines Kindes steht grundsätzlich -wenn man die anonyme Geburt einmal außen vor lässt- fest, wer die Mutter des Kindes ist. Gem. § 1591 BGB ist die Mutter eines Kindes die Frau, die es geboren hat. Diese wird dann auch als Mutter in das Personenstandsregister eingetragen.

Die im Jahr 2017 in Kalifornien, USA geborenen Zwillinge mit deutscher Staatsangehörigkeit haben aber laut Personenstandsregister „nur“ einen Vater, eine Mutter ist als Elternteil nicht eingetragen.

Dem Fall, den das Amtsgericht Köln zu entscheiden hatte, liegt dieser Sachverhalt zugrunde: Ein Mann schloss mit einer Leihmutter in Kalifornien einen Leihmuttervertrag nach kalifornischem Recht ab. Die Frau gebar Zwillinge mit den Samenzellen des Mannes und einer anonymen Eizellenspende. Da die Kinder kurz nach der Geburt nach Deutschland kamen und der Vater die deutsche Staatsangehörigkeit hat, sind auch die Kinder Deutsche, da sich die Staatsangehörigkeit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Kinder richtet.

Ein kalifornisches Gericht bestimmte den Vater als alleiniges Elternteil, dies ist nach dortigem Recht möglich. Die Gerichtsentscheidung wurde in der Folge von einem deutschen Familiengericht anerkannt. Der Vater begehrte anschließend vom zuständigen Standesamt in Deutschland die Eintragung ins Personenstandsregister, dass er allein Elternteil der Kinder ist. Erst mit der Entscheidung des Amtsgerichts Köln war dies mit einem kleinen Schlenker möglich. Im Personenstandsrecht gilt der Grundsatz der Wahrheit der Personenstandsführung. Das bedeutet, dass die Abstammung lückenlos nachvollziehbar sein muss. Es kann also nicht sein, dass für ein Kind keine Mutter eingetragen ist, da nach derzeitigem Stand der Reproduktionsmedizin ein Kind immer noch von einer Frau geboren wird.

Das Familiengericht hat richtigerweise die Entscheidung des kalifornischen Gerichts anerkannt, dass die Kinder nur ein Elternteil, nämlich den Vater haben. Zunächst musste trotzdem die Leihmutter im deutschen Personenstandsregister als Mutter eingetragen werden, da das kalifornische Gericht die alleinige Elternschaft des Vaters erst feststellte, als die Kinder schon geboren waren. Zum Zeitpunkt der Geburt hatten die Zwillinge somit Vater und Mutter. Im Wege einer Folgebeurkundung war dann aber die alleinige Elternschaft des Vaters im deutschen Personenstandsregister zu berücksichtigen.



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Antje Rommelspacher

-Rechtsanwältin – Fachanwältin für Familienrecht – Mediatorin

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