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Arbeitszimmer für Photovoltaik Anlage steuerlich absetzbar?

Ein ständiger Streitfall mit dem Finanzamt sind seit je her die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei nur geringfügiger betrieblicher Nutzung. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz musste sich aktuell mit der Frage beschäftigen, ob Kosten für ein Arbeitszimmer steuerlich bei den Einkünften aus dem Betrieb einer Photovoltaik Anlage absetzbar sind oder nicht.

Grundsätzlich gilt, dass Aufwendungen für gemischt genutzte Räume, die in die häusliche Sphäre eingebunden sind und sowohl zur Erzielung von Einkünften als auch in mehr als nur untergeordneten Umfang zu privaten Zwecken genutzt werden, insgesamt steuerlich nicht abziehbar sind. Nach der Vorstellung der rheinland-pfälzischen Richter ist in Anbetracht der äußerst geringfügigen betrieblichen Nutzung des Arbeitszimmers für den Betrieb einer Photovoltaik Anlage bereits eine private Nutzung in aller geringstem Umfang schädlich.

Die Problematik im vorliegenden Streitfall war zusätzlich dem Finanzamt gegenüber nachzuweisen, dass jegliche Privatnutzung des Arbeitszimmers ausgeschlossen war. Das Finanzgericht schloss eine ausschließliche betriebliche Nutzung aufgrund allgemeiner Lebensumstände eigentlich aus. Es sei lebensfremd, dass für nur geringen Umfang ein Zimmer vollständig vorgehalten werde. Dies sei nicht nur völlig unwirtschaftlich sondern auch absolut unrealistisch.

Ein solches Problem taucht sehr häufig und vermehrt auf, z.B. auch bei Mietverwaltung. Durch die Entscheidung hat die Finanzverwaltung ein weiteres Argument auf Ihrer Seite. In der Praxis dürfte es beinahe unmöglich sein, zu beweisen, dass ein Zimmer nahezu ausschließlich betrieblich genutzt wird. Hierfür tragen immer die Steuerpflichtigen die Beweislast.

Sollten auch Sie Fragen zum Steuerrecht haben, so steht Ihnen unserer Kanzlei Rechtsanwalt und Steuerberater Tobias Rommelspacher als Fachanwalt für Steuerrecht gerne zur Verfügung. Wir beraten und vertreten Sie in der gesamten Region Oberschwaben und Bodensee an unseren drei Standorten in Ravensburg – Wangen – Isny.

Tobias Rommelspacher

– Rechtsanwalt & Steuerberater –

Fachanwalt für Erbrecht

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(weitere Schwerpunkte: Steuerstrafrecht, Gesellschaftsrecht und Versicherungsrecht)

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