Diese Woche hat der Bundesgerichtshof zwei Entscheidungen getroffen, die für viel Wirbel sorgten und die Presse überschlägt sich.
Zum einen ging es um die Frage, ob der Mieter mit der Untervermietung Gewinn erziele darf und dennoch vom Vermieter hierzu die Zustimmung verlangen kann? Dies beantwortete der BGH mit NEIN.
Im zweiten Fall ging es um die Frage, in wie weit auch ein Makler auf Schadensersatz wegen Diskriminierung haften, wenn Mietbewerber mit ausländischem Namen aussortiert werden? Hier bestätigte der BGH einen Anspruch auf Schadensersatz.
Trotz aller Nachrichten in der Presse warnen wir vor vorschnellen Reaktionen ehe die ausführlichen Begründungen des Bundesgerichtshofs veröffentlich sind; wir halten Sie auf dem Laufenden.
Falls auch Sie Fragen zum Mietrecht, Eigenbedarfskündigungen, Mietminderungen und Mietmängeln oder Schönheitsreparaturen haben, so steht Ihnen in unserer Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Mattes gerne zur Verfügung. Wir beraten und vertreten Sie in der gesamten Region Oberschwaben und Bodensee an unseren drei Standorten in Ravensburg – Wangen – Isny
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