Rommelspacher Glaser Prüß Mattes Kalthoff Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB

BVerwG: Keine Kürzung von BAföG um die vom Staat gewährten Unterhaltsvorschussleistungen

Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), die ein Auszubildender für sich selbst erhält, sind bis zur Höhe des allgemeinen Einkommensfreibetrages nicht auf Leistungen anzurechnen, die er nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhält.
Die UVG-Leistungen sind Einkommen i.S.d. Gesetzes (§ 21 BAföG). Es handelt sich zwar nicht um Ausbildungsbeihilfen (§ 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BAföG), da sie nicht zum Zwecke der Durchführung einer Ausbildung, sondern unabhängig hiervon für den Lebensunterhalt gewährt werden. Unterhaltsvorschussleistungen gehören nach geltendem Recht aber zu den sonstigen Einnahmen (§ 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BAföG). Denn sie dienen dem Lebensbedarf des Auszubildenden und sind in der Einkommensverordnung zum BAföG (§ 1 Nr. 7) eigens als sonstige Einnahmen benannt. Als solche unterfallen sie dem allgemeinen Einkommensfreibetrag, wonach vom Einkommen des Auszubildenden monatlich 290 Euro anrechnungsfrei bleiben (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 BAföG). Dieser eindeutige gesetzliche Befund kann nicht im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung korrigiert werden.

(Urteil des BVerwG vom 27.02.2020, AZ: 5 C 5/19, Quelle AG Familienrecht im DAV)

Bei allen Fragen rund um das Thema Unterhalt steht Ihnen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Antje Rommelspacher gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf einen Besprechungstermin über unser Sekretariat.
Antje Rommelspacher
-Rechtsanwältin – Fachanwältin für Familienrecht – Mediatorin
————————————————————————————————-
Sekretariat: Fr. Schmeh & Frau Gröger, Tel.: 0751-36331 -12/-14
————————————————————————————————-
Kanzlei & Postanschrift:
Rommelspacher Glaser Prüß Mattes PartG mbB
Fachanwälte | Steuerberater | Mediation
Eywiesenstraße 6 | D-88212 Ravensburg
Tel: 0751 36 33 1-0 | Fax: 0751 36 33 1-33
Mail:  info@RoFaSt.de | Web:  www.RoFaSt.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert