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Tieffrequenter Schall durch Windenergieanlage! Gesundheitsgefahr?

Der VGH Baden-Württemberg hatte sich im Rahmen einer Beschlussentscheidung vom 19.06.2018 mit folgendem Sachverhalt zu befassen:

Einem Windkraftparkbetreiber wird eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windenergieanlagen (WEA) erteilt. Der Standort liegt in der Nachbarschaft eines Außenbereichsgrundstückes. Auf diesem sind in einer Distanz von rund 2 km zwei Ferienhäuser vorhanden. Der Grundstückseigentümer beanstandet die Belastung durch Lärm und Infraschall und macht einen potenziellen Verdienstausfall geltend. Gegen die Genehmigung erhebt dieser Widerspruch und nachfolgend Klage und beantragt im Weiteren im Eilschutzverfahren die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Rechtsmittel. In der I. Instanz scheitert dieser. Hiergegen richtet sich dessen Beschwerde.

Allerdings ohne Erfolg: Das OVG hält die Angriffe des Rechtsmittelführers bezüglich des Schallermittlungsverfahrens für nicht durchgreifend. Das Verfahren wurde nach der TA-Lärm i.V. der DIN ISO 9613/2 gestaltet. Zwar sei es Konsens, dass die Standards für das Berechnungsverfahren zu überarbeiten seien, nachdem im November 2017 die Umweltministerkonferenz die vom Länderausschuss Immissionsschutz ein vorgeschlagenes Interimsverfahren für anwendbar erachte. Im konkreten Fall bedeutet dies aber keine Außerkraftsetzung der TA-Lärm; sondern eine Änderung der Sachlage. Da diese erst nach Erlass des Widerspruches eingetreten war, sei die Behördenentscheidung nicht auf diese Änderung anzupassen gewesen. Denn maßgeblich für die Gerichtsentscheidung sei die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung.

Auch der Einwand, es liege eine Gesundheitsgefahr durch Infraschall bzw. Körperschall vor, hat das Gericht nicht überzeugt. Die Anlage halte die nach dem Windenergieerlasses Baden-Württemberg definierten Abstände ein. Dies indiziere, dass für Menschen keine schädliche Infraschallwirkung ausgelöst werde. Regelmäßig sei auch davon auszugehen, dass Infraschall unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des menschlichen Gehörs nicht zu Gesundheitsschäden führe.

Hinweis: Die Problematik mit Infraschall bzw. Körperschall, die regelmäßig den Problemkreis von Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen auftaucht, nimmt auch in anderen Bereichen zu. Beispielsweise betreffend baustellenbezogene Emissionen. Die Aussagen der Entscheidung über den Abstand und der Regelvermutung, wann kein ausreichendes Gefahrpotenzial vorliegt, ist daher von erheblicher Praxisbedeutung.

Quellenhinweis: IBR 2018, 533

Walther Glaser
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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