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Die neue Düsseldorfer Tabelle 2025 ist da

Jedes Jahr, wenn das Bundesjustizministerium die Mindestunterhaltsverordnung ändert, wird zur Übersichtlichkeit und Vereinfachung die Düsseldorfer Tabelle angepasst. Für 2025 gelten danach die folgenden Beträge:

Bei diesen Bedarfsbeträgen ist das Kindergeld noch zu berücksichtigen, je nachdem, welchem Elternteil das Kindergeld ausbezahlt wird, erhöhen oder verringern sich diese Beträge.

In allen Fragen rund um das Unterhaltsrecht beraten wir Sie gerne. Kommen Sie wegen eines Termins einfach auf uns zu.

Antje Rommelspacher
-Rechtsanwältin – Fachanwältin für Familienrecht – Mediatorin
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Sekretariat: Tel.: 0751-36331 -17/-18
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Rechtsanwältin Antje Rommelspacher
Rechtsanwältin & Mediatorin Antje Rommelspacher

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