Für alle Unterhaltsberechtigten und alle Unterhaltsverpflichteten, die Kindesunterhalt aufgrund eines dynamischen Unterhaltstitels bekommen bzw. bezahlen müssen, ändern sich ab Januar 2020 die jeweiligen Zahlbeträge.
Die Düsseldorfer Tabelle, auf deren Grundlage eine Vielzahl von Unterhaltsverhältnissen abgebildet werden, wurde aktualisiert, die neue Version gilt ab 01.01.2020. Die Zahlbeträge erhöhen sich je nach Einkommens- und Altersstufe zwischen 15,00 und 34,00 € monatlich.
Für Unterhaltsverpflichtete ist es daher wichtig, bereits die Unterhaltszahlung für Januar 2020 entsprechend anzupassen, damit der Differenzbetrag zur bisher geltenden Düsseldorfer Tabelle nicht im Wege einer Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden kann.
Für Einzelheiten zu Ihren Unterhaltsverpflichtungen bzw. zu den Unterhaltsberechtigungen sprechen Sie uns gerne an oder vereinbaren Sie einen Besprechungstermin über unser Sekretariat.
Bei allen Fragen rund um das Thema Unterhalt steht Ihnen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Antje Rommelspacher gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf einen Besprechungstermin über unser Sekretariat.
Antje Rommelspacher
-Rechtsanwältin – Fachanwältin für Familienrecht – Mediatorin
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