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Berechnung von Urlaubsentgelt

Urlaubsentgelt nennt man das Arbeitsentgelt, das während des Urlaubs eines Arbeitnehmers weiter bezahlt wird, obwohl er in dieser Zeit keine Arbeitsleistung erbringt (bezahlter Urlaub). Das Urlaubsentgelt ist nicht zu verwechseln mit dem Urlaubsgeld, welches manche Arbeitgeber auf freiwilliger Basis zusätzlich bezahlen.

Grundlage des Urlaubsentgelts ist nach § 11 BUrlG der durchschnittliche Verdienst in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Verdienstes. Wenn nicht vertraglich für die Berechnung des Urlaubs eine 5-Tage-Woche vereinbart ist, ist nach dem BurlG von einer 6-Tage-Woche auszugehen.

Es ergibt sich folgende Formel:

 Gesamtarbeitsverdienst der letzten 13 Wochen : 78 Tage = Urlaubsentgelt pro Urlaubstag

Wird die Arbeitszeit an einer bestimmten Anzahl von Tagen geleistet, kann ebenfalls die obige Formel verwenden werden, um das Urlaubsentgelt pro Tag zu errechnen. Es ändert sich dann lediglich die Anzahl der Tage durch die Sie den Gesamtverdienst teilen müssen entsprechend folgender Tabelle:

Anzahl Arbeitstage pro Woche zu berücksichtigende Tage:
6 78 Tage
5 65 Tage
4 52 Tage
3 39 Tage
2 26 Tage
1 13 Tage

Für alle Fragen rund ums Arbeitsrecht steht Ihnen gern Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht, Regine Nick in unserer Kanzlei in Ravensburg für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

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Fachanwälte | Steuerberater
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Rechtsanwältin Regine Nick
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