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Bauplatzvergabe im Einheimischenmodell

Die Rechtsprechung zur Vergabe von Bauplätzen im sogenannten Einheimischenmodell hat sich seit der Entscheidung des EuGH im Jahr 2013 erheblich weiterentwickelt. Es herrschte einiges an Unsicherheit, doch nun haben die Gerichte, insbesondere in Baden-Württemberg, klare Leitlinien geschaffen.

Faire Chancen bei der Vergabe von Bauplätzen

Aktuelle Urteile hielten es beispielsweise für statthaft, Bauplätze bevorzugt an einkommensschwächere Bürgerinnen und Bürger zu vergeben. Gleichzeitig spielen städtebauliche und soziale Ziele, wie beispielsweise der Erhalt einer stabilen Bevölkerungsstruktur oder die Förderung von Familien in ländlichen Gebieten, eine zentrale Rolle. Die Kriterien zur Vergabe von Bauplätzen müssen also im öffentlichen Interesse liegen. Legitime Argumente hierfür sind die Förderung des Gemeinschaftslebens oder die soziale Stabilität.

Ein Ausschluss von Bewerbern ist möglich, wenn sie bereits baureifes Land im Gemeindegebiet besitzen. Die Ausschlüsse müssen jedoch klar und fair begründet werden, etwa wenn Personen bereits Eigentum haben, das bebaubar oder bebaut ist.

Das Einheimischenmodell: Ein fairer Vergabeprozess?

Um die Vergabe von Bauplätzen transparent und gerecht zu gestalten, hat sich ein Punktebewertungsmodell durchgesetzt: Es werden Punkte für bestimmte soziale und ortsbezogene Kriterien vergeben. Die Bewerber mit den meisten Punkten rücken in der Rangliste vor. Sollten zwei Personen die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los.

Dabei wird auch berücksichtigt, dass Personen ohne Ortsbezug eine faire Chance haben. Zudem spielen weitere Kriterien eine Rolle:

Kriterien

Bewerber können punkten, wenn sie ihren Hauptwohnsitz im selben Stadtteil oder Dorf haben, in dem die Bauplätze liegen (nur wenn der Stadtteil/ das Dorf ein aktives Gemeinschaftsleben pflegt). Punkte können auch für Kinder vergeben werden, wobei diese Punktzahl begrenzt ist, um eine ausgewogene Verteilung zwischen verschiedenen Familienkonstellationen zu ermöglichen.

Ortsbezogene Kriterien dürfen maximal 50% der Gesamtpunktzahl ausmachen, um zu verhindern, dass Einheimische zu stark bevorzugt werden. Auch können Sonderlisten für bestimmte Bewerbergruppen, wie etwa kinderlose Paare, erstellt werden, damit alle eine gerechte Chance auf einen Bauplatz haben. Ehrenamtliches Engagement wird ebenfalls belohnt, jedoch müssen die Kriterien transparent sein.

Einschränkungen

Ein bis zu 20 Jahre zurückliegender Hauptwohnsitz in der Gemeinde darf nicht als Kriterium herangezogen werden. Auch der Wohnsitz der Eltern oder Wartezeiten für frühere Ortsansässige sind unzulässig.

Fazit

Mit diesen klaren Richtlinien sorgt die Rechtsprechung für mehr Transparenz und Fairness bei der Vergabe von Bauplätzen im Einheimischenmodell. Dadurch werden soziale und städtebauliche Ziele gefördert, ohne dabei die Chancengleichheit der Bewerber zu gefährden.

Sollten Sie weiteren Beratungsbedarf in dieser Angelegenheit haben oder weitergehende Informationen wünschen, steht Ihnen als Ansprechpartner Rechtsanwalt Raphael Beck gerne zur Seite und vertritt Sie erforderlichenfalls gegenüber Schule, Behörden und Gerichten.

[Für die Richtigkeit und Aktualität der obigen Ausführung wird keine Gewähr übernommen.]

Raphael Beck
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Rechtsanwalt Raphael Beck

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