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Höheres Kindergeld ab Juli wirkt sich auf die Barunterhaltspflicht aus

Ab dem 01.07.2019 beträgt das Kindergeld für das 1. und 2. Kind 204,00 € monatlich, für das 3. Kind 210,00 € monatlich und ab dem 4. Kind 235,00 € monatlich. Die Erhöhung der Kindergeldbeträge um jeweils 10,00 € pro Kind führt dazu, dass sich der Zahlbetrag des barunterhaltspflichtigen Elternteils um 5,00 € pro Monat verringert, wenn es sich um einen Unterhaltstitel nach § 1612a BGB handelt. Hintergrund ist, dass bei minderjährigen Kindern, für die der betreuende Elternteil den Betreuungsunterhalt leistet, die Hälfte des staatlichen Kindergeldes auf die Barunterhaltspflicht des anderen Elternteil angerechnet wird.

Wenn Sie Kindesunterhalt für Ihr Kind oder Ihre Kinder bezahlen, denken Sie bitte bei der Überweisung ab Juli 2019 daran, den Überweisungsbetrag entsprechend zu ändern.

Bei allen Fragen rund um das Thema Unterhalt steht Ihnen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Antje Rommelspacher gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf einen Besprechungstermin über unser Sekretariat.

Antje Rommelspacher

-Rechtsanwältin – Fachanwältin für Familienrecht – Mediatorin

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Sekretariat & Durchwahl: Fr. Frank & Frau Schmeh, Tel.: 0751-36331 -12/-14
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