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serienmäßiger Spoiler und Waschanlagen Schäden

Ein Klassiker im Versicherungsrecht sind Schäden durch Waschanlagen. Gerade Anbauteile wie Spoiler reißen immer wieder gerne ab. Betreiber von Waschanlagen haben deshalb meist in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Ausschluss für nicht serienmäßige Anbauteile. Diese AGBs hängen meistens mehr oder weniger gut sichtbar an der Waschanlage und/oder der Kasse.

Im nun vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ging es einmal mehr auch um einen Spoiler, doch dieses Mal war er ab Werk serienmäßig (BGH, Urteil vom 21.11.2024 – VII ZR 39/24). Dennoch wollte der Waschanlagen Betreiber den Schaden nicht begleichen, denn schließlich hieß es in seinen AGBs: „Achtung Keine Haftung für Anbauteile und Heckspoiler!“

Doch der BGH blieb bei einer Haftung, denn der Waschanlagenbetreiber muss beweisen, dass ihn keine Pflichtverletzung trifft. Dies gelang ihm vorliegend aber nicht. Schließlich durfte der Kunden bei einem serienmäßig angebrachten Spoiler darauf vertrauen, dass sein Fahrzeug unbeschädigt gewaschen wird.

Ein denkbarer Ausweg wäre gegebenenfalls der Ausschluss von bestimmten Fahrzeugen oder Fahrzeuggruppen. Hier erfolgt aber nur ein Hinweis bezüglich nicht ordnungsgemäß angebrachter Teile oder nicht serienmäßiger Anbauteile. Deshalb blieb es bei der Haftung.

Falls auch Sie Fragen zum Versicherungsrecht haben, so steht Ihnen in unserer Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Mattes gerne zur Verfügung. Wir beraten und vertreten Sie in der gesamten Region Oberschwaben und Bodensee an unseren drei Standorten in RavensburgWangenIsny

Rechtsanwalt Dr. Mattes

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Rechtsanwalt Dr. Boris Mattes
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