Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in dieser Woche die sogenannte Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung von Kindesunterhaltsansprüchen für das Jahr 2024 veröffentlicht. Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebendbedarf des Kindes. Damit dieser Bedarf nicht monatlich neu errechnet werden muss, dient die Düsseldorfer Tabelle bereits seit Jahren als Anhaltspunkt für die Festlegung der genauen Unterhaltsbeträge. Die Düsseldorfer Tabelle ist in insgesamt 15 Einkommensstufen unterteilt. Es wird berücksichtigt, wie vielen Personen gegenüber ein Unterhaltsverpflichteter Unterhalt zu bezahlen hat. Die Selbstbehaltssätze für den Unterhaltspflichtigen sind ebenfalls aufgeführt, damit sichergestellt ist, dass trotz Unterhaltszahlungen dem Unterhaltspflichtigen noch ausreichend viel Geld für seinen eigenen Lebensbedarf bleibt.
Die Zahlbeträge der neuen Düsseldorfer Tabelle erhöhen den Mindestunterhalt zwischen 43 € in der 1. Altersstufe über 49 € in der mittleren Altersstufe bis zu 57 € in der 3. Altersstufe.
Die nachfolgende Übersicht der Zahlbeträge kann Ihnen als Orientierung dienen. Bei speziellen Fragen zum Kindesunterhalt sprechen Sie uns gerne an oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Antje Rommelspacher
-Rechtsanwältin – Fachanwältin für Familienrecht – Mediatorin
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