Rommelspacher Glaser Prüß Mattes Kalthoff Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB

Misslungenes Testament bei kinderlosen Ehegatten

Heute kann ich Ihnen mal wieder über einen aktuellen Fall eines misslungenen Testaments berichten.

Eine Ehepaar verstarb kinderlos. Dennoch hatten diese ein gemeinschaftliches Testament dahingehend errichtet, wonach sie gegenseitig den Überlebenden als Alleinerben des zuerst Versterbenden einsetzten. Nach dem Tod des zuletzt Versterbenden sollten deren gemeinsame Abkömmlinge zu gleichen Teilen Schlusserben sein. Nachdem solche nicht vorhanden waren, gab es einen Streit darüber, wer schlussendlich den zuletzt verstorbenen Ehemann beerbt hat. 

Die Erben zweiter Ordnung der vorverstorbenen Ehefrau beantragten einen gemeinschaftlichen Erbschein, wonach beide Stämme nach den verstorbenen Eheleuten zu gleichen Teilen als Schlusserben eingesetzt worden sind. Dieser Auffassung ist das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom 11.12.2020 (3 Wx 215/19) jedoch nicht gefolgt. Eine Auslegung, wonach die beiderseitigen/jeweiligen gesetzlichen Erben zweiter Ordnung (Stämme) zu gleichen Teilen als Schlusserben eingesetzt worden sind, verbiete sich nach dem Wortlaut und den Regelungen des Testaments.

Somit wurde lediglich der Stamm des überlebenden Ehegatten Erbe des gesamten Vermögens der Eheleute, der Stamm der Ehefrau ging gänzlich leer aus. Wem also schlussendlich das gemeinsame Vermögen der Eheleute zufiel, hing von der Zufälligkeit der Sterbereihenfolge der Eheleute ab.

Um solche Zufälle zu vermeiden, müssen bei der Errichtung eines Testaments sämtliche in Betracht kommende Möglichkeiten und Eventualitäten beachtet werden.

Für sämtliche Fragen rund ums Erbrecht und Testament steht Ihnen in unserer Kanzlei  Herr Rechtsanwalt und Steuerberater, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht, Tobias Rommelspacher zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf einen Besprechungstermin über unser Sekretariat.

Tobias Rommelspacher

Rechtsanwalt/Steuerberater

– Fachanwalt für Steuerrecht –

– Fachanwalt für Erbrecht –

Sekretariat: Fr. Schmeh und Frau Stengele

Tel.: 0751-36331 -12/-14

Kanzlei & Postanschrift:

Rommelspacher Glaser Prüß Mattes Kalthoff Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB

Fachanwälte | Steuerberater | Mediation

Eywiesenstraße 6

D-88212 Ravensburg

Tel: 0751 36 33 1-0

Fax: 0751 36 33 1-33

Mail: info@RoFaSt.de

Web: www.RoFaSt.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert