Wer es mit der Wahrheitspflicht bei Gericht nicht ernst nimmt, kann schnell sein blaues Wunder erleben. Teilt zum Beispiel ein unterhaltsberechtigter Ehegatte im Trennungsunterhaltsprozess dem Gericht bzw. dem leistungsfähigen Ehegatten wahrheitswidrig nicht mit, dass zwischenzeitlich eine Berufstätigkeit aufgenommen wurde – und sei es nur Teilzeit oder geringfügig – so verliert der Unterhaltsbegehrende seine Anspruch auf Trennungsunterhalt wie das Oberlandesgericht Oldenburg im Beschluss vom 22.08.2017 – 3 UF 92/17 klar gestellt hat.
Wer so in einem Prozess agiert, verwirkt seinen Anspruch auf Unterhalt und kann darauf verwiesen werden, für seinen Unterhalt selbst zu sorgen z.B. durch eine Erweiterung der eigenen Berufstätigkeit.
Falls auch Sie Fragen zum Familienrecht, Unterhalt, Scheidung usw. haben, so steht Ihnen in unserer Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Mattes gerne zur Verfügung. Wir beraten und vertreten Sie in der gesamten Region Oberschwaben und Bodensee an unseren drei Standorten in Ravensburg – Wangen – Isny.
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