Das Oberlandesgericht Frankfurt / M. hatte bereits im Sommer 2016 darüber zu entscheiden, ob für eine Urlaubsreise in die Türkei die Zustimmung beider Eltern erforderlich ist. Angesichts der derzeitigen politischen Situation dürfte sich an der Aktualität dieser Entscheidung auch ein Jahr später nichts geändert haben.
Die geschiedene Mutter wollte mit ihrem Sohn einen Badeurlaub in der Türkei verbringen. Beide Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht. Der Vater war mit dem Urlaub nicht einverstanden, er hielt das Reiseziel für zu gefährlich. Die Mutter rief das Familiengericht an, um die vom Vater verweigerte Zustimmung zur Reise ersetzen zu lassen. In erster Instanz bekam die Mutter Recht, der Vater legte Beschwerde ein und das Oberlandesgericht entschied:
“Grundsätzlich müssen beim gemeinsamen Sorgerecht nicht beide Eltern jeder Reise des anderen mit dem Kind zustimmen. Allerdings hielt das Gericht eine Urlaubsreise in der Türkei unter den derzeitigen Umständen nicht für eine Angelegenheit des täglichen Lebens. Deswegen müssten sich beide Eltern einig sein oder die Entscheidungsbefugnis einem Elternteil übertragen werden.
Für das Gericht gingen die Risiken über das allgemeine Lebensrisiko hinaus. So habe es mehrfach Anschläge gegeben, und auch nach dem Putschversuch seien die Verhältnisse nicht sicher.
Maßgeblich seien nicht die finanziellen Folgen des Rücktritts von der Reise, sondern allein die Sicherheit des Kindes. Die Befürchtungen des Vaters seien auch nicht von vorherein unbegründet. So gelte der Ausnahmezustand, und es sei zu Massenverhaftungen gekommen, so dass weitere Unruhen nicht auszuschließen seien.”
(Quelle: Familienanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Entscheidung des OLG Frankfurt vom 21.07.2016)
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