Wie bereits im Mai berichtet, drängt die Zeit bei der Verabschiedung des neuen Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes.
In seiner Sitzung am 24.06.2016 beschloss nun der Bundestag mit den Stimmen der Koalition die Erbschaftsteuerreform. Da dem neuen Gesetz auch noch der Bundesrat zustimmen muss, dauert die Hängepartie weiter an. Die Zustimmung des Bundesrates ist nicht gesichert. Hierfür sind die Stimmen der Grünen notwendig, welche im Bundestag gegen die Reform stimmten und diese scharf kritisierten. Einige Länder haben angekündigt das Gesetz erneut in den Vermittlungsausschuss zu verweisen.
Es mehren sich auch schon wieder die Stimmen, welche auch die neue Reform als verfassungswidrig ansehen.
Die “never ending Story” Erbschaftsteuer wird uns auch in den nächsten Jahren weiter beschäftigen, Ausgang offen.
Auch wenn die Länder dem neuen Gesetz doch noch zustimmen sollten, sollte noch schnell gehandelt werden, da trotz weiterhin bestehender Erleichterungen für Erben und Beschenkte das neue Gesetz einige Verschärfungen für zukünftige Vermögensübertragungen vorsieht.
Tobias Rommelspacher
Rechtsanwalt/Steuerberater
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