Das Bundesverfassungsgericht entschied heute, – 1 BvL 21/12 -, dass das Erbschaftsteuergesetz verfassungswidrig ist. Die massiven Steuerprivilegien für Firmenerben verstoßen demnach in ihrer derzeitigen Form gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes. Das Gericht gab dem Gesetzgeber bis 30.06.2016 Zeit für eine Neuregelung zu sorgen. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln fort.
Diese Entscheidung kann weiterreichende Konsequenzen haben, die ein Handeln oder zumindest eine Beratung und Vorsorge notwendig macht.
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